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Ausländer

Ausländer, die sich vorübergehend in Deutschland aufhalten, benötigen ebenfalls eine Auslandskrankenversicherung. Auch eine Auslandskrankenversicherung für Ausländer muss bestimmte Leistungen im Bereich der ambulanten, zahnärztlichen und stationären Versorgung vorweisen. Die versicherten Besucher bei dieser Auslandskrankenversicherung bekommen bei den meisten Anbieter einen Krankenversicherungsschutz von bis zu 183 Tage im Jahr.


Es müssen aber auch bestimmte Voraussetzungen für die Antragsstellung beachtet werden, So sollte man die Antragsbeantragung für die Auslandskrankenversicherung gleich nach der Ankunft in Deutschland stellen. Denn auch hier gibt es bei den Anbietern Fristen, die strengstens einzuhalten sind.